Private Krankenversicherung - Beiträge
Donnerstag, 21. Oktober 2010Die Beiträge steigen und steigen und steigen - aber warum, und - kann ich etwas dagegen unternehmen?
Generell besteht in Deutschland seit Beginn des Jahres 2009 Krankenversicherungspflicht für jeden Bürger der Bundesrepublik. Durchschnittlich betrachtet hat in ebendiesem Jahr 2009 jeder Bürger Ausgaben in Höhe von 3210 Euro für das Gesundheitswesen verursacht.
Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenkassen, deren Ausgaben vom Staat beachtlich gestützt bzw. subventioniert werden, müssen privat organisierte Versicherungsunternehmen, die Anbieter der privaten Krankenversicherung, derart kalkulieren, daß sie neben den Kosten, die ihnen aus Krankheit oder Unfällen ihrer Versicherten entstehen oder ihnen durch präventive und diagnostische Gesundheitsmaßnahmen für ihre Mitglieder erwachsen, auch sich selbst, zum Teil gewinnbringend, unterhalten.
Die positive Botschaft ist, daß Sie bei einer privaten Krankenversicherung den Leistungsumfang und damit die, direkt daraus resultierenden, Kosten selbst bestimmen. Gesetzliche Krankenversicherungen berechnen ihren Beitragssatz proportional zum Nettoverdienst des Versicherten, nicht aber zum zu gewährleistenden Versicherungspaket. Zudem können sie selbst entscheiden, ob sie eine Vollversicherung, Teilversicherung oder Zusatzversicherung durch eine private Krankenversicherung anstreben.
Konkret heißt das, wenn sie Single und ein Mann mit hohem Einkommen sind, daß es für sie erheblich kostengünstiger ist, wenn sie sich privat kranken- und pflegeversichern.
Frauentarife sind in der privaten Krankenversicherung auf Grund der höheren Lebenserwartung und einer anderen Risikoeinstufung teurer als die von Männern.
Die Beitragshöhe, oder sogenannte Versicherungsprämie, ist ebenfalls vom Eintrittsalter des Versicherten sowie seiner Berufsgruppe abhängig. Es können für einige Berufe Risikozuschläge durch die private Krankenversicherung erhoben werden. Normalerweise bedeutet das einen prozentualen Aufschlag auf den Normaltarif. Dasselbe gilt für tarifliche Leistungen, d.h. mehr Leistung rechtfertigt eine höhere Beitragssumme, zum Beispiel bei erwünschter Behandlung durch einen Chefarzt.
Beiträge erhöhen sich auf Grund verschiedenster Gegebenheiten, Umstände und Veränderungen, allen voran die allgemeine Kostensteigerung, wegen des medizinischen Fortschritts und der daraus resultierenden unter anderem auch technischen Mehraufwendungen, durch die erhöhte Kostenbelastung innerhalb eines Tarifs oder unzutreffend berechnete Kopfschadenprofile.
Ein wesentlicher Faktor ist der Kapitalmarkt selbst, das heißt Veränderung der gültigen Zinssätze und Kapitalmarkterträge.
Entscheidend sind auch gesetzliche Eingriffe in die Beitragskalkulation oder die Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Zugang in die private Krankenversicherung und ähnliche Faktoren mehr.